Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und Durchführung von Vorabkontrollen
Dem Beauftragten für den Datenschutz ist eine Übersicht über die in
§ 4e Satz 1 BDSG genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. In bestimmten Fällen schreibt das BDSG sogar eine Vorabkontrolle für automatisierte Verfahren vor. Nur treten in der Praxis oft Schwierigkeiten bei der Anfertigung von Verfahrensverzeichnissen und der Durchführung dieser Vorabkontrollen auf.
Hier setzt das eintägige Aufbauseminar an und befähigt die Teilnehmer, vorgeschriebene Verfahrensverzeichnisse eigenständig zu erstellen und notwendige Vorabkontrollen umzusetzen. Vorsorge war eben schon immer besser als Nachsorge.
Inhalte
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Grundlagen- Funktion und Arten von Verfahrensverzeichnissen- Gesetzliche Anforderungen an Verfahrensverzeichnissegemäß § 4e BDSG- Gesetzliche Anforderungen an Vorabkontrollen- Folgen fehlender oder mangelhafter Verfahrensverzeichnisse beziehungsweise Vorabkontrollen
- Vorgehensweise bei der Erstellung und Pflege von Verfahrensverzeichnissen bzw. Durchführung von Vorabkontrollen
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Praktische Übungen zur Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und zur Durchführung von Vorabkontrollen
Voraussetzungen
Grundlagenkenntnisse des Datenschutzes und der Datensicherheit
Teilnehmerkreis
Datenschutzbeauftragte
Zusammenfassung
Dauer: 1 Tag
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Kosten: 480,00 Euro netto pro Teilnehmer inklusive Seminarunterlagen