IT-Grundlagen für Datenschutzbeauftragte
Um den Nachweis der notwendigen Fachkunde im Sinne des § 4f BDSG zu erbringen, muss der Datenschutzbeauftragte neben juristischen und betrieblich-organisatorischen Kenntnissen auch über ein ausreichendes IT-Wissen verfügen.
Die Vermittlung dieser Grundlagen steht im Mittelpunkt des eintägigen Seminars, an dessen Ende alle Teilnehmer die wichtigsten IT-Begriffe kennen und sie in der Praxis verwenden können. So fällt es ihnen wesentlich leichter, zu definieren und zu bewerten, ob datenschutzrelevante Konzepte, Maßnahmen sowie Verfahren zulässig und angemessen sind. Das führt wiederum dazu, dass die Risiken datenschutzrechtlicher Verstöße für Unternehmen und Behörden schneller identifiziert werden können und ein Gegensteuern möglich ist.
Inhalte
- Rechnerarchitekturen (bspw. Client-Server, Mainframe)
- Terminalserver und Virtualisierung Storage
- Klimatisierung, USV, Brandlöschung und Zutrittskontrollen
- Betriebssysteme, Internet-Browser
- Verzeichnisdienste (bspw. ADS, NDS)
- Datenbank-, E-Mail-, ERP- und CRM-Systeme
- Data Warehouse- und Data Mining-Konzepte
- Dokumentenmanagement
- Internet Protocol (TCP/IP), SSL, HTTP/HTTPS)
- Lokale und öffentliche Netzwerke
- Firewall- und Intrusion Detection-Systeme
- Hosting, Housing und Application Service Providing (ASP)
- Virtual Private Network (VPN)
- Voice-over-IP
- Cookies, Java, Flash, ActiveX etc.
Voraussetzungen
Keine
Teilnehmerkreis
Datenschutzbeauftragte ohne IT-Fachkenntnisse
Zusammenfassung
Dauer: 1 Tag
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Kosten: 480,00 Euro netto pro Teilnehmer inklusive Seminarunterlagen
Termine
27. Juni 2016, Berlin
21. November 2016, Berlin
und auf Anfrage